HERBERT MÖSSNER Finanz- und Versicherungsmakler
Herbert Mössner
Am Rebhof 9
77704 Oberkirch
Telefon: 07802/981 616
Telefax: 07802/981 617
Mobil: 0172/7426 755
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Herbert Mössner (Anschrift wie oben)
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO liegt vor.
Wir bieten Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler nach § 3 Abs. 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes ("WpIG") im Namen sowie für Rechnung und unter der Haftung der BfV Bank für Vermögen AG - Hohemarkstraße 22, 61440 Oberursel - folgende Finanzdienstleistungen an:
Ihr künftiger Vertragspartner, die BfV Bank für Vermögen AG, verfügt über entsprechende Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS):
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist mangels Verpflichtung leider nicht möglich.
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
10178 Berlin, Breite Straße 29
Telefon: 030 / 20 30 8-0 Telefax: 030 / 20 30 8-1000
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Registernummer (VV-Register): D-633G-LRL9W-23
Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent am Stimmrecht oder Kapital eines Versicherers durch Maklerunternehmen/Versicherungsmakler.
Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent an Stimmrecht oder Kapital des Maklerunternehmens/Versicherungsmakler durch Versicherer.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 - 3696 000
mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: 0800 - 255 04 44
mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
www.pkv-ombudsmann.de
- § 34 d Gewerbeordnung
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.